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Medienförderung und Medienfinanzierung: Gute Ideen werden unterstützt

Land fördert Filmtheater in Sachsen-Anhalt im Rahmen des "Zukunftsprogramm Kino"

Das Land Sachsen-Anhalt fördert Filmtheater in Sachsen-Anhalt im Rahmen des "Zukunftsprogramm Kino". Die Förderung dient dem Ziel, den Kulturort Kino im Land Sachsen-Anhalt, insbesondere auch außerhalb von Ballungsgebieten, zu stärken und damit einen Beitrag zur Sichtbarkeit des kulturell anspruchsvollen Kinofilms in der Fläche zu leisten. Mit Blick auf die aktuelle coronabedingte Lage und die ungewisse Fortdauer der hieraus folgenden besonderen Umstände und Auflagen sind gerade auch Investitionen zur gesundheitspolitisch erforderlichen bzw. sinnvollen Nachrüstung der Kinos ein wichtiger und nachhaltiger Beitrag zum Erhalt der kulturellen Kinoinfrastruktur und des deutschen Kinofilms in der Fläche. Das Zukunftsprogramm soll den Kinos daher vor allem auch dringend notwendige bauliche und sonstige investive Maßnahmen ermöglichen. Es werden in der Regel nur Maßnahmen gefördert, für die eine Förderzusage der Filmförderungsanstalt (nachfolgend FFA) zu den Bedingungen der „Fördergrundsätze der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für die strukturelle und nachhaltige Förderung von Kinos („Zukunftsprogramm Kino“)“ vorliegt. Die Förderung durch das Land Sachsen-Anhalt dient somit grundsätzlich der Kofinanzierung der o.g. BKM-Förderung in der jeweils geltenden Fassung.

Hier können Sie die Förderrichtlinie und die Anlage zur Förderrichtlinie sowie das Antragsformular herunterladen. 

Informationen zum Zukunftsprogramm Kino und zu den Fördergrundsätzen finden Sie auch auf  Zukunftsprogramm Kino I - FFA Filmförderungsanstalt

Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für Projekte zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für Projekte zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt auf Grundlage

  1. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen
  2. der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt, einschließlich der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften sowie der Zuwendungsrechtergänzungserlass

in der jeweils geltenden Fassung.

Gegenstand der Förderung sind vornehmlich kulturwirtschaftliche Vorhaben mit grundsätzlich deutlichem Bezug zum bzw. erkennbaren positiven Effekten für den Medienstandort Sachsen-Anhalt. Hierzu zählen insbesondere

  • Maßnahmen, die zur Vernetzung der Akteurinnen und -akteure auch branchenübergreifend beitragen und somit die Innovationskraft der Branche stärken (z.B. Branchenevents, Fachtagungen),
  • Professionalisierungsmaßnahmen sowie Talent- und Nachwuchsförderung im Bereich audiovisuelle Medien (z.B. in den Bereichen Postproduktion, Animation, visuelle Effekte, virtuelle Produktion),
  • Präsentationen von Film und anderen audiovisuellen Medienproduktionen, Veranstaltungen und andere Maßnahmen, die geeignet sind, in besonderer Weise die Medienbranche in Sachsen-Anhalt zu repräsentieren, Impulse für die Entwicklung des Standortes zu geben oder mit geeigneten Formaten den kulturellen Erlebnisort Kino besonders im ländlichen Raum zu stärke

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts. Nicht antragsberechtigt sind private Rundfunkveranstalter und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Die Zuwendung wird als Projektförderung gewährt. Die Projektförderung kann im Wege der Anteils- oder Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90 v.H. gewährt werden. Die konkrete Förderart und Förderhöhe wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Über die Finanzierungsart entscheidet die Staatskanzlei im Einzelfall vor Bewilligung der Zuwendung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Ausführliche Informationen sowie Kontaktdaten für Ansprechpersonen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt. 

Förderung des digitalen Wandels in Sachsen-Anhalt

Mit dem Förderprogramm "Sachsen-Anhalt Digital" unterstützt das Land die Gestaltung des digitalen Wandels im Land. Es besteht aus zwei Bausteinen:

Mit "Digital Innovation" unterstützt das Land kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen-Anhalt bei der Digitalisierung ihrer Produkte, Produktionsprozesse und Geschäftsabläufe sowie die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle.

"Digital Creativity" fördert die Entwicklung interaktiver Inhalte und innovativer audiovisueller Medienproduktionen, wie z.B. Apps und Websites.

Mehr Informationen zu den Förderprogrammen und zur Antragstellung erhalten Sie auf den Webseiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Digitalisieren (ib-sachsen-anhalt.de)

Medienfinanzierung

Sachsen-Anhalt bietet durch die Investitionsbank Darlehensprogramme an, die besonders für hochwertige internationale Koproduktionen interessant sind (Gap-Finanzierung) sowie für Unternehmensansiedlungen, im Einzelnen:

Sachsen-Anhalt IMPULS MEDIEN - Das IB Mittelstands- und Gründerdarlehen für die Medienwirtschaft

IB ProMi - Projektorientierte Medienfinanzierung zur Unterstützung und Entwicklung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt

Mitteldeutsche Medienförderung GmbH (MDM)

Die Mitteldeutsche Medienförderung (MDM) unterstützt wirtschaftlich und kulturell Erfolg versprechende Film- und Medienproduktionen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dabei können alle Projektphasen, von der Vorbereitung über die Herstellung bis hin zur Verbreitung und Präsentation von Film-, Fernseh-, Video- und weiteren audiovisuellen Medienproduktionen gefördert werden. Auch für regionale, nationale und internationale Weiterbildungs- und Trainingsinitiativen stellt die MDM Zuschüsse und Darlehen zur Verfügung.

Gesellschafter sind die drei mitteldeutschen Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie der MDR und das ZDF. Jährlich stellt allein Sachsen-Anhalt rund 3,2 Millionen Euro für die MDM zur Verfügung. Das Gesamtbudget der MDM beläuft sich auf rund 14 Millionen Euro. Damit ist die MDM eine der größeren Medienfördergesellschaften in Deutschland.

Die wirtschaftlichen Effekte in Sachsen-Anhalt (gemessen als sogenannter "Regionaleffekt") belaufen sich auf mehr als das Doppelte der eingesetzten Fördermittel. 

Fördermöglichkeiten im Bereich Film

Die Filmförderungsanstalt (FFA) hat die Aufgabe, den deutschen Film zu fördern, zur Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft beizutragen und die gesamtwirtschaftlichen Belange der Filmwirtschaft in Deutschland zu unterstützen. 

Die Europäische Union unterstützt Europas Filmindustrie im Rahmen des Creative Europe MEDIA-Programmes 2021 bis 2027. Auf den Webseiten des Creative Europe Media Desk finden sich zahlreiche und stets aktuelle Informationen zur europäischen Filmförderung.